Vielerorts angebotene tiefere Preis und attraktive Nebenangebote sind wie in vielen Branchen auch bei der Fahrlehrerausbildung oft mit verstecken Kosten und anderen Überraschungen verbunden. Wir empfehlen, keinen Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen, ohne mit mehreren aktiven Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen gesprochen zu haben. Sie kennen die Branche, haben selbst eine Ausbildung absolviert und können ihre Erfahrung mit Ihnen teilen. Verlassen Sie sich auf Empfehlungen und knüpfen Sie Kontakte zu seriösen Fahrschulen. Diese werden Sie auch an eine seriöse Fahrlehrerschule verweisen.
Wer selbst finanziert, ist von der Fahrlehrerschule unabhängig und behält jederzeit alle Entscheidungsrechte. Bedarf Ihre Situation einer Fremdfinanzierung empfehlen wir Ihnen, sich nicht von einer Fahrlehrerschule abhängig zu machen, sondern im privaten Umfeld eine Finanzierungslösung zu finden oder bei einem unabhängigen Anbieter einen Kredit aufzunehmen.
Kein Anbieter, weder eine Fahrlehrer- noch eine Fahrschule, die Fahrlehrerausbildungen vorfinanziert, gestaltet die Verträge so, dass die Unternehmung aus dem Vertrag einen Nachteil hat, das Risiko trägt immer die Person, die sich finanzieren lässt. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag, nicht nur bei Ausbildungsabbruch sondern auch beim Wechsel in eine andere Fahrlehrerschule, drohen massive finanzielle Nachteile und nicht selten Konventionalstrafen. Leider gibt es zahlreiche Beispiele für finanzielle Abhängigkeit von einer Fahrlehrerschule, was häufig zu Unzufriedenheit, wenig Selbstbestimmungsrecht und gar bis zur Ausnützung günstiger Arbeitskräfte führt.
Seit 1. Januar 2018 hat der Bund einheitlich geregelt, was davor die Kantone mit unterschiedlichen Formen von Stipendien gelöst haben. Jede Person, die aus eigenen Mitteln eine anerkannte Weiterbildung absolviert, hat unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Kostenbeteiligung. Die Ausbildungen die zum Abschluss Fachausweis führen, wozu auch die Fahrlehrerausbildung gehört, werden mit dem Maximalbetrag von CHF 9’500 unterstützt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag ca. 4 Monate nach Absolvierung der eidgenössischen Berufsprüfung, also rückwirkend.
Grundsätzlich bedeutet dies, dass jede Person die Ausbildung zuerst selbst finanzieren muss, bevor sie vom Bund für ihre selbstgewählte Bildungsinvestition belohnt wird.
Viele Fahrlehrerschulen erlauben, den Anspruch auf den Bundesbeitrag als Zahlungsmittel einzusetzen und die CHF 9’500 des Rechnungsbetrages im Nachhinein zu überweisen. Wer dieses Angebot annimmt, sollte folgende Punkte bedenken:
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8952 Schlieren